Statuten

Grundlagen
Die Vereinigung der JugendheimleiterInnen der deutschsprachigen Schweiz (JHL) ist ein Zusammenschluss von Institutionen der stationären Jugendhilfe und Massnahmezentren für junge Erwachsene im Alter von in der Regel 14 bis 25 Jahren, welche vom Bundesamt für Justiz anerkannt und beitragsberechtigt sind. (Über Ausnahmen entscheidet die Vereinigung mit einfachem Mehr).

Zweck
Die Vereinigung bezweckt den fachlichen Austausch, die Vernetzung und eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit (Bundesamt für Justiz BJ, interkantonale Gremien, politische, öffentliche und privatrechtlich Organisationen, Fachverbände sowie die Öffentlichkeit im allgemeinen).

Vorstand / Geschäftsstelle
Der Vorstand besteht aus PräsidentIn, VizepräsidentIn und einem weiteren Mitglied. Im Vorstand nehmen nach Möglichkeit VertreterInnen von geschlossenen und offenen Institutionen Einsitz. Er wird von der JHL-Konferenz mit einfachem Mehr einzeln pro Funktion für drei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.

Die Geschäftsstelle der JHL befindet sich an der Institutionsadresse des jeweiligen Präsidiums.

Aufgaben

  • Austausch mit dem BJ
  • Austausch mit anderen Fachgremien, fachberuflichen Ausbildungsinstitutionen und zuweisenden Stellen der stationären Jugendhilfe und Delegation von Vertretungen in entsprechende Verbände/Organisationen
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Institutionen
  • Politische und fachliche Einflussnahme im Bereich der stationären Jugendhilfe; Einbringen von Stellungnahmen, Vernehmlassungen

Mitgliedschaft
Zur Mitgliedschaft berechtigt sind LeiterInnen von Jugendheimen und Massnahmezentren für junge Erwachsene. Die Institutionen werden ausschliesslich durch die jeweiligen LeiterInnen vertreten; eine Stellvertretung ist nicht möglich.

Neuaufnahmen
Interessenten reichen eine schriftliche Bewerbung unter Beilage einer Heimdokumentation beim Präsidium ein. Die Aufnahme erfolgt mit einfachem Mehr an einer JHL-Konferenz.

Austritt/Ausschluss
Tritt ein Mitglied aus der JHL aus, meldet es diesen Entscheid schriftlich dem Präsidium.

Die JHL-Konferenz kann durch einfaches Mehr, nach vorgängiger Traktandierung, ein Mitglied wegen Nicheinhaltung der Geschäftsordnung oder Schädigung des Ansehens der JHL ausschliessen. Mitgliederbeiträge werden nicht zurückerstattet.

Oeffentlichkeitsarbeit
Oeffentlichkeitsarbeit und Medienauftritte der JHL werden ausschliesslich durch den Vorstand oder durch ihn beauftragte Mitglieder vorgenommen. Der Vorstand stimmt offizielle Stellungnahmen nach Möglichkeit gemeinsam ab und wahrt dabei die Interessen seiner Mitglieder.

Verpflichtung der Mitglieder
Die Mitglieder verpflichten sich

  • die Geschäftsordnung anzuerkennen
  • regelmässig an den Konferenzen teilzunehmen
  • in thematischen Arbeitsgruppen mitzuarbeiten
  • vertrauliche Themen als solche zu behandeln
  • einen jährlichen Mitgliederbeitrag zu bezahlen

Organisation
Der Vorstand

  • koordiniert die Arbeit der JHL
  • setzt die Geschäftsordnung um
  • informiert die relevanten Stellen bei einem PräsidentInnenwechsel
  • setzt bei Bedarf Arbeitsgruppen ein
  • organisiert die periodischen JHL-Konferenzen und legt die Traktandenliste, die Themen und den Sitzungsort fest. Die Konferenzen finden abwechslungsweise in den Mitgliederinstitutionen statt
  • beantragt der Vereinigung den jährlichen Mitgliederbeitrag und verwaltet die Kasse

Üblicherweise finden jährlich drei ganztätige Konferenzen sowie eine 1 1/2 -tägige Herbstkonferenz wie folgt statt:

  • Januar Woche  4: Konferenz
  • Mai Woche 21: Konferenz (je nach Datum Auffahrt um 1 Woche verschoben)
  • September Woche 36: Herbsttagung
  • November Woche  47: Konferenz

Zusätzliche Konferenzen werden bei Bedarf durch den Vorstand einberufen.