Statuten
Grundlagen
Die Vereinigung der JugendheimleiterInnen der deutschsprachigen
Schweiz (JHL) ist ein Zusammenschluss von Institutionen der stationären
Jugendhilfe und Massnahmezentren für junge Erwachsene im Alter von in
der Regel 14 bis 25 Jahren, welche vom Bundesamt für Justiz anerkannt
und beitragsberechtigt sind. (Über Ausnahmen entscheidet die Vereinigung
mit einfachem Mehr).
Zweck
Die Vereinigung bezweckt den fachlichen Austausch, die
Vernetzung und eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit (Bundesamt für
Justiz BJ, interkantonale Gremien, politische, öffentliche und
privatrechtlich Organisationen, Fachverbände sowie die Öffentlichkeit im
allgemeinen).
Vorstand / Geschäftsstelle
Der Vorstand besteht aus PräsidentIn, VizepräsidentIn und einem
weiteren Mitglied. Im Vorstand nehmen nach Möglichkeit VertreterInnen
von geschlossenen und offenen Institutionen Einsitz. Er wird von der
JHL-Konferenz mit einfachem Mehr einzeln pro Funktion für drei Jahre
gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Die Geschäftsstelle der JHL befindet sich an der Institutionsadresse des jeweiligen Präsidiums.
Aufgaben
- Austausch mit dem BJ
- Austausch mit anderen Fachgremien, fachberuflichen Ausbildungsinstitutionen und zuweisenden Stellen der stationären Jugendhilfe und Delegation von Vertretungen in entsprechende Verbände/Organisationen
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Institutionen
- Politische und fachliche Einflussnahme im Bereich der stationären Jugendhilfe; Einbringen von Stellungnahmen, Vernehmlassungen
Mitgliedschaft
Zur Mitgliedschaft berechtigt sind LeiterInnen von Jugendheimen
und Massnahmezentren für junge Erwachsene. Die Institutionen werden
ausschliesslich durch die jeweiligen LeiterInnen vertreten; eine
Stellvertretung ist nicht möglich.
Neuaufnahmen
Interessenten reichen eine schriftliche Bewerbung unter Beilage
einer Heimdokumentation beim Präsidium ein. Die Aufnahme erfolgt mit
einfachem Mehr an einer JHL-Konferenz.
Austritt/Ausschluss
Tritt ein Mitglied aus der JHL aus, meldet es diesen Entscheid schriftlich dem Präsidium.
Die JHL-Konferenz kann durch einfaches Mehr, nach vorgängiger Traktandierung, ein Mitglied wegen Nicheinhaltung der Geschäftsordnung oder Schädigung des Ansehens der JHL ausschliessen. Mitgliederbeiträge werden nicht zurückerstattet.
Oeffentlichkeitsarbeit
Oeffentlichkeitsarbeit und Medienauftritte der JHL werden
ausschliesslich durch den Vorstand oder durch ihn beauftragte Mitglieder
vorgenommen. Der Vorstand stimmt offizielle Stellungnahmen nach
Möglichkeit gemeinsam ab und wahrt dabei die Interessen seiner
Mitglieder.
Verpflichtung der Mitglieder
Die Mitglieder verpflichten sich
- die Geschäftsordnung anzuerkennen
- regelmässig an den Konferenzen teilzunehmen
- in thematischen Arbeitsgruppen mitzuarbeiten
- vertrauliche Themen als solche zu behandeln
- einen jährlichen Mitgliederbeitrag zu bezahlen
Organisation
Der Vorstand
- koordiniert die Arbeit der JHL
- setzt die Geschäftsordnung um
- informiert die relevanten Stellen bei einem PräsidentInnenwechsel
- setzt bei Bedarf Arbeitsgruppen ein
- organisiert die periodischen JHL-Konferenzen und legt die Traktandenliste, die Themen und den Sitzungsort fest. Die Konferenzen finden abwechslungsweise in den Mitgliederinstitutionen statt
- beantragt der Vereinigung den jährlichen Mitgliederbeitrag und verwaltet die Kasse
Üblicherweise finden jährlich drei ganztätige Konferenzen sowie eine 1 1/2 -tägige Herbstkonferenz wie folgt statt:
- Januar Woche 4: Konferenz
- Mai Woche 21: Konferenz (je nach Datum Auffahrt um 1 Woche verschoben)
- September Woche 36: Herbsttagung
- November Woche 47: Konferenz
Zusätzliche Konferenzen werden bei Bedarf durch den Vorstand einberufen.